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Weiterbildungsförderung Thüringen

Der Weiterbildungsscheck

Wer wird gefördert?
Den Weiterbildungsscheck erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss unter 55.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten unter 110.000 Euro). Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.

Was wird gefördert?
Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den ausgeübten Beruf vermitteln und bei einem anerkannten bzw. zertifizierten Weiterbildungsträger stattfinden.

Wie wird gefördert?
Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Der Antrag muss vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen. Dazu wird der Weiterbildungsscheck zunächst online im Förderportal (www.foerderportal-thueringen.de) des Thüringer Landesverwaltungsamts beantragt. Anschließend muss er ausgedruckt und unterschrieben per Post an das Thüringer Landesverwaltungsamt gesandt werden. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Haushaltsjahr möglich.

Wo finde ich Informationen?
Weitere Informationen stehen auf der Seite des Thüringer Landesverwaltungsamts zur Verfügung. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Fragen beantwortet das Thüringer Landesverwaltungsamt auch telefonisch und per Mail:

Volker Gersdorf
Telefon: 0361 2223-423
volker.gersdorf@tlvwa.thueringen.de

Annemarie Siegler
Telefon: 0361 2223-301
annemarie.siegler@tlvwa.thueringen.de