Viele Jahre oder gar Jahrzehnte beim gleichen Unternehmen – diese Lebensläufe werden seltener. Gleichzeitig steigen die Wünsche nach beruflicher Abwechslung und Weiterentwicklung. Beides erfordert, dass wir uns eigenständig um Weiterbildung bemühen, unabhängig vom Arbeitgeber. Hier setzte die Bildungsprämie an: Wer selbst aktiv wird und sich weiterbildet, wurde dabei durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt. Denn gerade im Beruf ist es wichtig, fachlich „am Ball“ zu bleiben. Damit erlangen wir eine höhere Sicherheit und mehr Übersicht in einer Welt des Wandels.
Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein.
Mit der Bildungsprämie förderte der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.
Für die Förderung standen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein ("Weiterbildungssparen"). Die beiden Gutscheine konnten miteinander kombiniert werden.
Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds wurden über 400.000 Prämiengutscheine für berufsbezogene Weiterbildungen ausgegeben. Weiterbildungen, die den Nutzerinnen und Nutzern der Prämie dabei geholfen haben, sich besser zu qualifizieren, mehr berufliches Selbstvertrauen zu gewinnen, sich auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten und die Gefahr von Arbeitslosigkeit zu verringern.
Mehr zum Thema Weiterbildung und Weiterbildungsförderung auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.