Die Weiterbildung findet in einem Bundesland mit 1.000-Euro-Grenze statt, kostet aber mehr als 1.000 Euro. Was nun?
In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein können Prämiengutscheine der Bildungsprämie nur für Weiterbildungen mit Kosten bis zu 1.000 Euro eingesetzt werden. (Vgl. "Warum gibt es die 1.000-Euro-Grenze?") Was tun, wenn die gewünschte Weiterbildung teurer ist?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Wohnort in einem der vier Länder
Wohnt die oder der Weiterbildungsinteressierte in einem dieser vier Bundesländer, besteht eventuell ein Anspruch auf die jeweilige Landesförderung. Wenn ja, kann das Länderprogramm für die Weiterbildung genutzt werden. Informationen zu den Länderprogrammen Alternativ kann der Prämiengutschein für eine Weiterbildung in einem der übrigen elf Bundesländer ohne 1.000-Euro-Grenze eingesetzt werden.
Wohnort in einem der anderen zwölf Länder
Wohnt die oder der Weiterbildungsinteressierte in einem der zwölf Bundesländer ohne 1.000-Euro-Regelung, besteht kein Anspruch auf eines der Länderprogramme in den vier Bundesländern mit 1.000-Grenze. Alternativ kann eine Weiterbildung in einem der zwölf Bundesländer ohne 1.000-Euro-Grenze besucht werden. Eventuell gibt es aber auch noch andere Förderprogramme.