Sie müssen als Weiterbildungsanbieter folgende Qualitätsanforderungen erfüllen, um einen Prämiengutschein erstattet zu bekommen. Entweder:
a) | Sie verfügen über eine Anerkennung Ihrer Einrichtung oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis oder |
b) | Sie sind zertifiziert nach einem anerkannten Qualitätsmodell oder |
c) | Sie verfügen über Belege für die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots. |
Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen muss auf Nachfrage jederzeit durch Dokumente belegbar sein.
Durch folgende Dokumente kann der Nachweis erbracht werden:
a) Bescheinigung der Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme durch eine staatliche Institution (z.B. auf Basis des Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozialgesetzbuch, Bildungsurlaubsgesetz).
oder
b) offizielle Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren:
- AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung bzw.
AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - BQM Bildungs-Qualitäts-Management
- BW-GS Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung (BW)
- DVWO Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.V.
- EFQM European Foundation for Quality Management
- GAB Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung
- GS-Verb. WB Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V.
- Hess GS Verein Weiterbildung Hessen e.V.
- HH-Prüfs. Weiterbildung Hamburg e.V.
- ISO 19796-1 International Organization for Standardization (ISO)
- ISO 29990 International Organization for Standardization (ISO)
- ISO 9001 International Organization for Standardization (ISO)
- LQW Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung
- QES-plus Qualitätsentwicklungssystem QESplus
- QVB Qualitätsentwicklung im Verbund von Bildungseinrichtungen
- W-Kreis Wuppertaler Kreis e.V.
- ZAW-GS Zentralverband Aus- und Weiterbildung in (MV) e.V.
- ZFU-Zulassung
oder
c) Schriftliche Dokumentation der Qualitätsprozesse:
Lehrqualifikation: Die Lehrkräfte sind fachlich und pädagogisch aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung für die Maßnahme befähigt. Diese können u. a. nachgewiesen werden durch (Arbeits-)Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge, Veröffentlichungen oder Empfehlungen.
Kursplanung: Für die Kurse wurden Inhalt, Lernziel, Arbeitsformen, Termin, Ort, Dauer, Kosten und Eingangsvoraussetzung geplant und bekannt gegeben. Nachweisdokumente sind u.a. Kursprogramme, Kursunterlagen oder Lehrpläne.
Evaluation: Es liegen Rückmeldungen zur Maßnahme vor. Eine Überprüfung der Maßnahme findet statt (Nachweis kann auch über Selbstevaluation erbracht werden).