Was muss die Rechnung an den/die Teilnehmer*in enthalten?
Die Rechnung an die Teilnehmer*in stellt die Grundlage für die Abrechnung eines Prämiengutscheins dar. Die Rechnung muss auf die begünstigte Person ausgestellt sein. Sie sollte die erbrachten Leistungen einzeln und nachvollziehbar enthalten sowie:
- den von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer zu zahlenden Eigenanteil und
- den Anteil der Bildungsprämie ausweisen.
Lösen Selbständige einen Prämiengutschein ein, muss die Rechnung auf die Privatadresse der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers ausgestellt sein. Wichtig ist auch, dass Selbstständige – sofern getrennte Konten vorhanden sind – ihr privates Konto für die Zahlung des Eigenanteils an den Weiterbildungsanbieter nutzen. Dadurch ist erkennbar, dass die Zahlung aus privaten und nicht aus geschäftlichen Mitteln erfolgt ist.