Wann können Prämiengutscheine storniert und wann gelöscht werden?

Wann können Prämiengutscheine storniert und wann gelöscht werden?

Stornieren
Ein Prämiengutschein kann innerhalb der Gültigkeitsfrist storniert werden, wenn in Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein nachweislich keine zum Weiterbildungsziel passende Weiterbildung unter 1.000 Euro gefunden wurde. Interessierte können den Prämiengutschein zurückgeben und einen neuen mit neuem Weiterbildungsziel erhalten. Dies ist auch möglich, wenn die/der Kund*in das Landesprogramm für die teurere Weiterbildung nutzt. Mit der Bildungsprämie kann dann eine weitere günstigere Weiterbildung finanziert werden. Das zusätzliche Beratungsgespräch für die Stornierung und die Neuausstellung kann zusätzlich abgerechnet werden.

Löschen
Ein Prämiengutschein kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Beratungsgespräch durch die ausstellende Beratungsstelle gelöscht werden. Dies ist dann möglich, wenn im Rahmen der Beratung Fehler unterlaufen sind, die dazu führen, dass der Prämiengutschein nicht abgerechnet werden kann. Es kann dann ein neuer Prämiengutschein ausgestellt werden, jedoch nur eines der beiden Beratungsgespräche abgerechnet werden.

Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen können Prämiengutscheine nur noch in Ausnahmefällen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) gelöscht werden. Die Beratungsstelle sollte sich in diesem Fall direkt mit dem BVA in Verbindung setzen: Tel. 022899 358 5999 oder bildungspraemie@bva.bund.de. Nur ein Beratungsgespräch kann abgerechnet werden.