Wofür werden die zur Abrechnung eines Prämiengutscheins einzureichenden Unterlagen gebraucht?

Wofür werden die zur Abrechnung eines Prämiengutscheins einzureichenden Unterlagen gebraucht?

Für die Abrechnung eines Prämiengutscheins müssen folgende Nachweise mit eingereicht werden. Es sind dies

  • eine Kopie eines steuerrechtlich anerkannten Zahlungsnachweises
  • eine Kopie des Seminar-/Kursprogramms
  • eine Kopie der Teilnehmerrechnung bzw. Zahlungsaufforderung
  • eine von der teilnehmenden Person und Ihnen unterschriebene Bestätigung über die Teilnahme an der Veranstaltung

Zahlungsnachweis: Er dient dem Nachweis, dass der oder die Teilnehmer*in den Eigenanteil wirklich selbst gezahlt hat. Dies muss also aus dem Zahlungsnachweis hervorgehen.

Kursprogramm: Es belegt, dass die Weiterbildung öffentlich angekündigt sowie frei zugänglich war und was sie gekostet hat. Zudem dokumentiert das Kursprogramm, dass die Weiterbildungsmaßnahme inhaltlich dem Weiterbildungsziel des Prämiengutscheines entspricht.

Rechnung/Zahlungsaufforderung: Sie belegt, dass der Eigenanteil tatsächlich der oder dem Teilnehmer*in in Rechnung gestellt wurde und nicht jemandem Dritten. (Vgl. Wie wird der Rechnungsbetrag für den/die Teilnehmer*in berechnet?)

Bestätigung über die Teilnahme am Kurs: Die Teilnahmebestätigung dient dem Nachweis sowohl von Ihnen als auch der/die Teilnehmer*in, dass die Weiterbildung vollständig durchgeführt wurde. Aus diesem Grund ist eine Unterschrift sowohl von Ihnen als Weiterbildungsanbieter als auch dem bzw. der Teilnehmer*in erforderlich.

Wenn Sie Fragen haben oder Ihnen ein Sonderfall vorliegt, wenden Sie sich VOR dem Einreichen des Antrags an die Service-Hotline des Bundesverwaltungsamts: Telefon: 0228 99358-71010 (montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr) E-Mail: bildungspraemie@bva.bund.de