Neben der direkten Unterstützung der Weiterbildungsinteressierten durch den Prämiengutschein können kostenintensivere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen durch das Weiterbildungssparen finanziert werden. Unabhängig vom Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten, können vom Weiterbildungssparen alle Personen profitieren, die über entsprechende Ansparguthaben verfügen und sich zuvor in einer Beratungsstelle Bildungsprämie haben beraten lassen.
Mit dem Spargutschein ist eine vorzeitige Entnahme aus nach dem Vermögensbildungs-Gesetz angesparten Guthaben möglich. Mit dem Geld muss eine individuelle berufliche Weiterbildung bezahlt werden. Die Arbeitnehmersparzulage geht dann dabei nicht verloren (s. Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung, VermBG).
Vollständig ausgefüllt dient der Spargutschein als Beleg dafür, dass die vorzeitige Verfügung zulagenunschädlich ist. Das Anlageinstitut kann die vorzeitige Verfügung wie üblich vornehmen.