Ein Geschäftsmann zeichnet fünf Sterne als Symbol für Qualität

Qualitätsanforderungen

Sie müssen als Weiterbildungsanbieter folgende Qualitätsanforderungen erfüllen, um einen Prämiengutschein erstattet zu bekommen. Entweder:

a) Sie verfügen über eine Anerkennung Ihrer Einrichtung oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis oder 
b)  Sie sind zertifiziert nach einem anerkannten Qualitätsmodell oder
c) Sie verfügen über Belege für die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots.

Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen muss auf Nachfrage jederzeit durch Dokumente belegbar sein.

Durch folgende Dokumente kann der Nachweis erbracht werden:

a) Bescheinigung der Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme durch eine staatliche Institution (z.B. auf Basis des Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozialgesetzbuch, Bildungsurlaubsgesetz).
oder
b) offizielle Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren:

  • AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung bzw.
    AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
  • BQM Bildungs-Qualitäts-Management
  • BW-GS Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung (BW)
  • DVWO Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.V.
  • EFQM European Foundation for Quality Management
  • GAB Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung
  • GS-Verb. WB Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V.
  • Hess GS Verein Weiterbildung Hessen e.V.
  • HH-Prüfs. Weiterbildung Hamburg e.V.
  • ISO 19796-1 International Organization for Standardization (ISO)
  • ISO 29990 International Organization for Standardization (ISO)
  • ISO 9001 International Organization for Standardization (ISO)
  • LQW Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung
  • QES-plus Qualitätsentwicklungssystem QESplus
  • QVB Qualitätsentwicklung im Verbund von Bildungseinrichtungen
  • W-Kreis Wuppertaler Kreis e.V.
  • ZAW-GS Zentralverband Aus- und Weiterbildung in (MV) e.V.
  • ZFU-Zulassung

oder

c) Schriftliche Dokumentation der Qualitätsprozesse:

Lehrqualifikation: Die Lehrkräfte sind fachlich und pädagogisch aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung für die Maßnahme befähigt. Diese können u. a. nachgewiesen werden durch (Arbeits-)Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge, Veröffentlichungen oder Empfehlungen.
Kursplanung: Für die Kurse wurden Inhalt, Lernziel, Arbeitsformen, Termin, Ort, Dauer, Kosten und Eingangsvoraussetzung geplant und bekannt gegeben. Nachweisdokumente sind u.a. Kursprogramme, Kursunterlagen oder Lehrpläne.
Evaluation: Es liegen Rückmeldungen zur Maßnahme vor. Eine Überprüfung der Maßnahme findet statt (Nachweis kann auch über Selbstevaluation erbracht werden).