Arbeitssituation am Schreibtisch

Bis zum 31.12.2022 können Anträge auf Erstattung der Prämiengutscheine gestellt werden

Für eine fristgerechte Antragstellung sind erforderlich: der digitale Eintrag der Antragsangaben im Online-Tool (nach Abschluss der Weiterbildung) und die Übersendung des vollständigen, handschriftlich unterschriebenen Antrags, idealerweise mit entsprechenden (Original-)Unterlagen.

Es gibt Probleme bei der Antragstellung? Unsere kostenlose Hotline steht Ihnen von Montag bis Donnerstag unter der Telefonnummer 0800 26 23 000 von 8 bis 18 Uhr (freitags 8 bis 16:30 Uhr) zur Verfügung. Am Wochenende und an Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt.

Ein Antrag gilt als fristgerecht gestellt, wenn er spätestens am 31. Dezember 2022 der Post übergeben, per E-Mail oder per Fax (0228 99103582812) an das Bundesverwaltungsamt gesendet wird. Jeder Antrag, der nach dem Jahresende beim Bundesverwaltungsamt eingeht, erfordert den Nachweis für die rechtzeitige Absendung. Als Nachweis anerkannt werden der Poststempel auf dem Umschlag (31. Dezember 2022 oder früher), ein Sendungsnachweis der Post oder ein digitaler Versandnachweis (bei digitalem Versand).

Nicht fristgerecht gestellte Anträge müssen leider abgelehnt werden.

Wichtig: Prämiengutscheine können grundsätzlich erst nach Abschluss der Weiterbildung abgerechnet werden. Ausnahmen gelten nur für Weiterbildungen, die über einen längeren Zeitraum laufen (mehr zur vorzeitigen Abrechnung weiter unten).

Die Abrechnung erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Schritten:

1. Antrag online erstellen

Nach Abschluss der Weiterbildung(en) erstellen Sie zunächst online den Erstattungsantrag unter: https://wb.bildungspraemie.info/weiterbildung. (Detailierte Anleitung)
Dies ist auch für mehrere Prämiengutscheine auf einmal möglich. Folgen Sie den Schritten im Tool. Drucken Sie am Schluss Ihren Antrag aus.

2. Ausgedruckten Antrag per Post ans Bundesverwaltungsamt (BVA) senden

Legen Sie Ihrem ausgedruckten und unterschriebenen Antrag die Prämiengutscheine im Original bei. Zu jedem einzelnen Gutschein wird benötigt:

  • ein steuerrechtlich anerkannter Beleg, der die Zahlung des Eigenanteils durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer nachweist (Kontoauszug, Quittung, etc.). Im Fall einer Quittung muss die Durchschrift Angaben zur einzahlenden Person sowie die Unterschrift des Weiterbildungsanbieters enthalten. Zahlungen von Dritten sind unzulässig.
  • eine Kopie der Rechnung/Zahlungsaufforderung an die Teilnehmerin/den Teilnehmer.
  • eine von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und Ihnen unterschriebene Teilnahmebestätigung im Original (es kann eine von Ihnen frei gestaltete Bestätigung sein, oder Sie nutzen unsere Vorlage)

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:
Bundesverwaltungsamt
Referat ZM II 4 – Bildungsprämie
50728 Köln

Anträge können nur bearbeitet werden, wenn Sie das online erstellte Formular ausdrucken und per Post einreichen.

Es werden nur Veranstaltungsgebühren erstattet, keine Neben- oder Folgekosten wie z.B. für Anreise, Verpflegung und Übernachtung.

Wurde der Prämiengutschein für mehrere Weiterbildungen genutzt, können Sie ihn erst nach dem Abschluss der letzten Weiterbildung abrechnen.

Bei länger andauernden Weiterbildungen besteht die Möglichkeit, Prämiengutscheine schon vor Ende der Maßnahme nach einem finanziell und inhaltlich abgrenzbaren Zwischenabschnitt abzurechnen. Um den Gutschein optimal auszunutzen, sollten zu diesem Zeitpunkt Kosten von mindestens 1.000 Euro (50 Prozent = 500 Euro = maximale Fördersumme) entstanden sein.

Wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer den Kurs vorzeitig abbricht, ist es möglich, den Prämiengutschein abzurechnen. In diesen Fällen kann die Differenz zwischen den bis dahin angefallenen Kosten (entsprechend den AGB des Weiterbildungsanbieters) und dem durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer geleisteten Eigenanteil ersetzt werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall für die Klärung von Detailfragen an das Bundesverwaltungsamt.

Seit Beginn der aktuellen Förderphase wurden einige Verfahrensregeln des Programms Bildungsprämie geändert. Hier finden Sie das Merkblatt für Weiterbildungsanbieter mit allen gekennzeichneten Änderungen seit 1. Juli 2017.

Fragen? Wir unterstützen Sie gerne.
Servicehotline Bildungsprämie beim Bundesverwaltungsamt:
Telefon: 0228 99358-71010 (montags bis freitags 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr)
E-Mail: bildungspraemie@bva.bund.de